Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Blau und Sohn GmbH
Düsseldorfer Str. 111
42781 Haan
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Werk-, Liefer- und Montageleistungen der Martin Blau & Sohn GmbH im Bereich Metallbau, Konstruktionstechnik, Geländer, Treppen, Toranlagen sowie vergleichbare Leistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil.
§2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung zustande.
Vertragsgrundlage sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung, technische Zeichnungen sowie diese AGB.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
§3 Mitwirkungspflichten des Bestellers
Der Besteller hat insbesondere sicherzustellen:
– rechtzeitige Baufreiheit
– geeignete und tragfähige Untergründe
– Strom- und Wasseranschlüsse
– Gerüste und Sicherheitsvorkehrungen
– ungehinderte Zufahrt
Verzögerungen oder Mehrkosten hieraus gehen zu Lasten des Bestellers.
§4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Abschlagszahlungen entsprechend Baufortschritt sind zulässig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Ersatz weiterer Verzugsschäden.
§5 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung.
Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung nach 12 Werktagen als abgenommen.
Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§6 Gewährleistung Bauleistungen
Für Bauwerke beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
Für Reparatur-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten ohne wesentliche Bedeutung wird die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern auf 1 Jahr verkürzt.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§7 Beschichtungen und Oberflächen
Für Pulverbeschichtungen und sonstige Oberflächenveredelungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 2 Jahre ab Abnahme und entspricht der Gewährleistungsdauer des jeweiligen Vorlieferanten.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei:
– normaler Bewitterung
– chemischen Einwirkungen
– mechanischer Beschädigung
– fehlender Wartung oder Reinigung
– Schnittkantenkorrosion nach Montage
– Korrosionsbelastungen außerhalb vereinbarter Kategorie.
§8 Toranlagen und Antriebe
Für die statische Konstruktion von Toranlagen gilt die 5-jährige Gewährleistung.
Für Motoren, Steuerungen und elektronische Bauteile beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 1 Jahr.
Verschleißteile (Rollen, Federn, Dichtungen, Akkus, Lager etc.) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche bei automatisierten Toranlagen ist die jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb.
§9 Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
Keine Haftungsbeschränkung bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Martin Blau & Sohn GmbH.
Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an den Unternehmer ab.
§11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Lieferengpässe oder sonstige nicht vom Unternehmer zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Haan, sofern der Besteller Unternehmer ist.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.